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AGB VerkaufAllgemeine VerkaufsbedingungenAllgemeine Mietbedingungen


Allgemeine Verkaufsbedingungen

Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen sowie Werkverträge für Produktionen und Bauverträge mit der Vertical Technik AG, Frenkendorf (VT-AG). Andere Vereinbarungen, insbesondere andere allgemeine Geschäftsbedingungen, sind nur rechtswirksam, wenn sie von der VT-AG schriftlich als Bestandteil des Vertrages anerkannt werden.

Die vorliegenden AGB bilden einen integralen Bestandteil der einzelnen Vertragsbeziehung zwischen VT-AG und dem Auftragnehmer. Diese AGB wurden dem Auftragnehmer vor der Unterzeichnung des Vertrages zugesandt oder zugänglich gemacht, und er akzeptiert sie in vollem Umfang.

Angebote
Die Angebote der VT-AG sind freibleibend. Die Angaben zu Abmessungen und Gewichten enthalten branchenübliche Näherungswerte. Änderungen an Produkten und Dienstleistungen bleiben vorbehalten.

Unlauterer Wettbewerb
Die Verwendung spezifischer Informationen aus einem Angebot der VT-AG zur Einholung weiterer Angebote von Wettbewerbern ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für eingereichte Unterlagen wie das Angebot selbst oder die darin enthaltenen Pläne, Skizzen, Berechnungen oder Ausführungsvorschläge. Diese Informationen dürfen Dritten weder gezeigt, noch zur Verfügung gestellt oder auf andere Weise zugänglich gemacht werden.

Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer das Angebot annimmt und es von der VT-AG mit der Zusendung der Auftragsbestätigung bestätigt wird. Wenn die Auftragsbestätigung nicht mit der Absicht des Auftragnehmers übereinstimmt, muss er dies innerhalb von 5 Werktagen nach Zustellung beanstanden.

Lieferzeiten
Die Lieferzeiten sind bei der VT-AG anzufragen oder werden auf der Angebots-/Auftragsbestätigung bekannt gegeben. Bei größeren Aufträgen ist die VT-AG berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Bauzeiten
Die im Angebot angegebenen Bauzeiten entsprechen den durchschnittlich zu erwartenden Aufwendungen und Zeiten, die auf der Grundlage der Planung oder der Ortsbesichtigung geschätzt wurden. Verzögerungen berechtigen den Auftragnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Verzögerungen werden dem Auftragnehmer mitgeteilt, sobald sie erkennbar sind. Der Arbeitsbeginn, soweit dieser nicht verbindlich festgelegt wurde, hängt von der Verfügbarkeit der Fachkräfte und Geräte ab.

Leistungspflicht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Genehmigungen, Pläne, Zeichnungen, Abklärungen usw. zum vereinbarten Baubeginn vorliegen oder eingeholt wurden. Das Vorhandensein dieser Dokumente und Genehmigungen darf von der VT-AG ohne ausdrückliche Kontrolle angenommen werden. Verzögerungen, die durch das Fehlen solcher Dokumente oder Genehmigungen verursacht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die zusätzlichen Kosten hängen von der Anzahl der Arbeitskräfte, der Lagerung, den Reise- und Transportkosten ab. Ein 230V/380V-Stromanschluss und ein Wasseranschluss sind ebenfalls vom Auftragnehmer bereitzustellen.

Transporte
Allfällige vereinbarte Transporte werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung separat aufgeführt. Die Verladung der Ware am Werksgelände der VT-AG in CH-4402 Frenkendorf ist im Preis inbegriffen. Transportkosten, Verzollung und Transportversicherung sowie die Entladekosten am Bestimmungsort gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

Höhere Gewalt
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt entbinden die VT-AG von ihren Verpflichtungen. Allfällige Mehraufwendungen werden in angemessener Höhe in Rechnung gestellt.

Mängel
Mängel werden von der VT-AG nach Möglichkeit durch Reparaturen behoben. Der Rücktritt vom Vertrag (Wandelung) ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Garantie und Entschädigung
Die VT-AG gewährt eine 24-monatige Garantie ab dem Datum der Lieferung der Verarbeitung der von der VT-AG verwendeten Materialien. Wenn ein Wartungsvertrag abgeschlossen wird, der am Tag der Abnahme beginnt, beträgt die Garantiezeit 60 Monate.

Änderungen, die vom Käufer oder Dritten vorgenommen wurden, normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, Gewaltanwendung, Vandalismus und mangelhafte Wartung sind von der Garantie ausgeschlossen.

Die Gewährleistungspflicht wird nicht durch geringfügige Abweichungen vom Soll-Erscheinungsbild ausgelöst, die für den Wert und die Nutzbarkeit der Geräte unerheblich sind. Verschleißteile sowie Produkte, die der Kunde teilweise oder vollständig selbst montiert, sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.

Die Garantieleistungen der VT-AG beziehen sich auf den Ersatz des Warenwertes, nicht aber auf Arbeitskosten und damit verbundene Gebühren (Demontage, Montage, Fahrten, Transport, Spesen). In Fällen, in denen der Auftragnehmer ganz oder teilweise an der Montage beteiligt war, beschränken sich die Garantieleistungen auf die von der VT-AG selbst erbrachten Leistungen. Reparaturleistungen an Geräten oder Systemen, die nicht von der VT-AG hergestellt wurden, sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.

Wenn der Kunde eine Bank- oder Versicherungsgewährleistung für 2 Jahre (Garantiezeit) oder für einen anderen Zeitraum wünscht, gehen die Kosten hierfür zu Lasten des Kunden.

Haftung
Die VT-AG haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Insbesondere besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn aufgrund verspäteter Lieferung und Fertigstellung oder Bauverzögerungen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Mitarbeitern und Hilfspersonen der VT-AG.

Führt die VT-AG Arbeiten nach Zeichnungen und Plänen von Kunden aus, haftet die VT-AG nur für die korrekte Ausführung gemäß diesen, nicht aber für die Richtigkeit oder Eignung der Pläne und Zeichnungen. Eine weitergehende Haftung und Schadenersatzansprüche für allfällige Verzögerungen oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.

Unfälle
Die VT-AG übernimmt keine Haftung für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Produkten aus der Produktion der VT-AG entstehen. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und die Wartung der Anlage sicherzustellen. Werden Helfer vom Kunden gestellt, ist der Auftragnehmer für die Versicherung dieser Helfer verantwortlich.

Preise
Bei Bestellungen aus einem Katalog oder Online-Shop behält sich die VT-AG das Recht vor, diese zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen in Rechnung zu stellen. Preise gemäß Angeboten sind 30 Tage gültig. Wir behalten uns den Zwischenverkauf, die Zwischenvermietung oder unerwartete Preisänderungen des Rohmaterials vor. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Unvorhersehbare Ereignisse
Die VT-AG ist berechtigt, zusätzliche Kosten zu verrechnen, die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht bekannt waren oder nicht bekannt sein konnten. Wenn die erwarteten zusätzlichen Kosten 10 % der angebotenen Kosten übersteigen, wird der Auftragnehmer von der VT-AG über die zusätzlichen Kosten informiert, sobald diese erkennbar sind. Verzögerungen bei Montage- und Demontagearbeiten werden zum aktuellen Stundenlohn pro Person und Stunde verrechnet.

Zahlungsbedingungen
Alle Preise der VT-AG verstehen sich unverbindlich ab Werk CH-4402 Frenkendorf. Die Listenpreise beinhalten keine Montage- und Transportkosten. Der Bestellbetrag ist innerhalb von 30 Tagen netto nach Leistungserbringung fällig.

Bei Lieferungen an Privatpersonen, Vereine und ins Ausland sind 100 % des Bestellbetrages im Voraus erforderlich, sofern nichts anderes angegeben ist.

Skonto und Rabatt
Skonti & Rabatte werden nur mit schriftlicher Vereinbarung gewährt. Unberechtigte Abzüge werden in Rechnung gestellt.

Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen von 6 % oder der gesetzliche Zinssatz geschuldet. Die Mahngebühren betragen CHF 50 pro Mahnung.

Eigentumsvorbehalt & Retentionsrecht
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der VT-AG. Im Falle von zusätzlichen Kosten (z.B. Rücktransport) werden die Kosten entsprechend dem Aufwand in Rechnung gestellt.

Bedingungen
Für verschiedene Geschäftsbereiche sind spezifische Bedingungen erforderlich, die in Form von Bedingungen definiert sind. Diese Bedingungen haben in jedem Fall Vorrang vor den AGB.

Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehung untersteht schweizerischem Recht. Das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) findet auf internationale Transaktionen keine Anwendung. Die VT-AG behält sich jedoch das Recht vor, den Auftragnehmer an seinem Wohnsitz zu belangen.

Der Gerichtsstand ist 4410 Liestal.

 

Allgemeine Mietbedingungen

Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Vermietungen mit der Vertical Technik AG, Frenkendorf (VT-AG). Andere Vereinbarungen, insbesondere andere allgemeine Geschäftsbedingungen, sind nur rechtswirksam, wenn sie von der VT-AG schriftlich als Bestandteil des Vertrages anerkannt werden.

Die vorliegenden AGB bilden einen integralen Bestandteil der einzelnen Vertragsbeziehung zwischen VT-AG und dem Mieter. Diese AGB wurden dem Mieter vor der Unterzeichnung des Vertrages zugesandt oder zugänglich gemacht, und er akzeptiert sie in vollem Umfang.

Angebote
Die Angebote der VT-AG sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab dem Erstellungsdatum.

Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn beide Parteien den Mietvertrag unterzeichnen. Der Vertrag muss vom Mieter spätestens 10 Tage nach Erhalt des Vertrages oder 30 Tage vor der Veranstaltung unterzeichnet werden.

Eigentumsvorbehalt
Alle Mietobjekte werden nur für einen begrenzten Zeitraum vermietet und bleiben jederzeit Eigentum der Vertical Technik AG.

Genehmigungen
Der Kunde ist für die Einholung folgender Genehmigungen verantwortlich:
- Einfahrtsgenehmigungen für die Transport- und Montagefahrzeuge
- Montage- und Demontagegenehmigungen (Arbeitsplatzlärm)
- Betriebsgenehmigungen für die Mietobjekte
- Alle anderen Genehmigungen, falls erforderlich.

Der Mieter haftet gegenüber der Vertical Technik AG für jeden Mehraufwand aufgrund fehlender Genehmigungen, insbesondere für blockiertes Material, das aufgrund fehlender Genehmigungen nicht auf-, abgebaut, geliefert oder abtransportiert werden kann.

Infrastruktur
Der Kunde sorgt für die gesamte Mietdauer für:
- Zwei 220-Volt-Steckdosen am Installationsort
- Genügend Licht für die Montage und Demontage
- Genügend Parkplätze in der Nähe der Anlagen für die Monteure
- Eintrittskarten, Parkkarten und Parkplätze für Transport- und Montagefahrzeuge
- Eintrittskarten für das Montagepersonal (VIP und Backstage)
- Zugang zu jedem Bereich der Anlage für das gesamte Personal der VT-AG
- Abschließbare Räumlichkeiten für die Lagerung von Montagematerialien (Werkzeuge usw.)

Entladen/Beladen
Der Kunde stellt für das Be- und Entladen der Mietobjekte einen Gabelstapler mit 1,5 Meter langen Gabeln und 3 Tonnen Hubkraft zur Verfügung, der vom VT-AG Montageleiter bedient werden kann.

Transporte
Der Transport wird von der VT-AG organisiert und in Rechnung gestellt.

Werbung
Alle Vertical-Logos auf den Mietsystemen müssen jederzeit sichtbar sein und dürfen unter keinen Umständen abgedeckt, überklebt oder übermalt werden. Wenn Aufkleber für die Veranstaltung auf dem Mietsystem angebracht werden, müssen diese vor der Demontage von den Helfern des Kunden entfernt werden. Das Bemalen der Fahrfläche durch den Kunden oder einen Dritten ist in jedem Fall untersagt.

Schäden
Die Fahrfläche unterliegt einer normalen Abnutzung, die im Mietpreis enthalten ist. Wenn jedoch Schäden z.B. durch die mechanische Einwirkung von Lenkern, Pegs, Pedalen, Schrauben, Metallteilen oder anderen Gegenständen entstehen, wird dem Kunden die Reparatur in Rechnung gestellt.

Haftung
Mit Beginn des Entladens, während der Montage und der Veranstaltung, der Demontage, bis zum Ende des Verladens haftet der Kunde für folgende Schäden an den Mietobjekten und deren Montagematerialien:
- Jegliche Art von Schäden
- Vandalismus, insbesondere Sprayings
- Diebstahl. Wir empfehlen, die Anlagen und deren Montagematerialien insbesondere nachts bewachen zu lassen.

Wir empfehlen dem Kunden außerdem, eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen abzuschließen. Vertical lehnt jede Haftung im Falle von Unfällen ab, auch gegenüber Dritten.

Zeitplan
Es ist unbedingt erforderlich, den aufgeführten Zeitplan einzuhalten. Im Falle von Verzögerungen, die vom Kunden verschuldet sind (z.B. nicht genügend Helfer oder schlecht arbeitende Helfer usw.) und die zu Mehrarbeit oder Mehrkosten für die VT-AG führen, wird nachträglich eine entsprechende Rechnung ausgestellt.

Preise
Bei Bestellungen aus einem Katalog oder Online-Shop behält sich die VT-AG das Recht vor, diese zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen in Rechnung zu stellen. Preise gemäß Angeboten sind 30 Tage gültig. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Unvorhersehbare Ereignisse
Die VT-AG ist berechtigt, zusätzliche Kosten zu verrechnen, die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht bekannt waren oder nicht bekannt sein konnten. Wenn die erwarteten zusätzlichen Kosten 10 % der angebotenen Kosten übersteigen, wird der Auftragnehmer von der VT-AG über die zusätzlichen Kosten informiert, sobald diese erkennbar sind. Verzögerungen bei Montage- und Demontagearbeiten werden zum aktuellen Stundenlohn pro Person und Stunde verrechnet.

Zahlungsbedingungen
Alle Preise der VT-AG verstehen sich unverbindlich ab Werk CH-4402 Frenkendorf. Die Listenpreise beinhalten keine Montage- und Transportkosten. Der Bestellbetrag ist spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstag netto fällig.

Skonto und Rabatt
Skonti & Rabatte werden nur mit schriftlicher Vereinbarung gewährt. Unberechtigte Abzüge werden in Rechnung gestellt.

Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen von 6 % oder der gesetzliche Zinssatz geschuldet. Die Mahngebühren betragen CHF 50 pro Mahnung.

Rückerstattung
Wenn sich der Kunde nach Vertragsabschluss entscheidet, das Mietobjekt nicht aufstellen zu lassen, werden ihm 30 % des Mietpreises sowie die Transportkosten erstattet.

Bedingungen
Für verschiedene Geschäftsbereiche sind spezifische Bedingungen erforderlich, die in Form von Bedingungen definiert sind. Diese Bedingungen haben in jedem Fall Vorrang vor den AGB.

Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehung untersteht schweizerischem Recht. Das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) findet auf internationale Transaktionen keine Anwendung. Die VT-AG behält sich jedoch das Recht vor, den Mieter an seinem Wohnsitz zu belangen.

Der Gerichtsstand ist 4410 Liestal.

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